 |
§ 1 Name, Sitz und Farben
a) Der Verein trägt den Namen „Glonntal-Löwen“ und ist Mitglied der ARGE aller Fanclubs des TSV MÜNCHEN von 1860 e.V. b) Der Sitz des Vereines ist Petershausen. c) Vereinslokal ist der Landgasthof „SCHMIEDWIRT“ in Petershausen INDERSDORFER Str. 1 d) Die Farben des Vereins sind Weiß-Blau. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Zweck, Ziel und Aufgaben
a) Zweck des Vereines ist es, alle Anhänger des TSV 1860 München im Raum Petershausen und Umgebung in einer Gemeinschaft zusammenzuschließen. b) Ziel des Vereines ist es, die sportlichen und freizeitbezogenen Interessen der angeschlossenen Mitglieder durch entsprechend Angebote zu fördern und zu lenken. Dazu veranstaltet der Verein Veranstaltungen auf kultureller und freizeitbezogener Basis. c) Der Verein stellt sich insbesondere die folgenden Aufgaben: --1. Betreuung und Beratung der ihm angeschlossenen Mitglieder. --2. Mitwirkung zur Bekämpfung des Rowdytums innerhalb und außerhalb der Sportstätte.
§ 3 Geschäftsregelung
a) Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. b) Alle Mittel des Vereines, auch etwaige Gewinne, sind an seine satzungsmäßige Zwecke und Ziele gebunden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Sie erhalten weder bei einem Ausscheiden, noch bei Auflösung, Aneile am Vereinsvermögen.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereines können werden:
a) Fußball – Fans des TSV 1860 MÜNCHEN, die sich als solche zu erkennen geben und den TSV 1860 MÜNCHEN in idealer und/ oder finanzieller Weise unterstützen.
2. Über die Aufnahme vorgenannter Fußball – Fans entscheidet die Vorstandschaft mit 2/3 Mehrheit.
3. Die Aufnahme in den Verein ist auf dem dafür vorgesehenen Aufnahmeformular zu beantragen und schriftlich beim Vorstand des Vereines einzureichen.
4. Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austritt, b) durch Ausschluss, c) durch Löschung, durch Auflösung des Vereines.
5. Vorstandsmitglieder sind Einzelmitglieder und dementsprechend stimmberechtigt.
6. Jedes Mitglied hat das aktive Wahlrecht, wenn dem nicht ein Vorstands,- oder Mitgliedversammlungsbeschluss entgegensteht.
7. Mitgliedspersonen die sich besonders um den Verein oder um den TSV MÜNCHEN von 1860 e.V. verdient gemacht haben, können von der Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, auch wenn diese Personen zum Zeitpunkt der Ernennung nicht ordentliche Mitglieder des Vereines sind. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht sowie kein passives oder aktives Wahlrecht.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli eines Jahres und endet am 30. Juni eines jeden Jahres.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern jährlich Beiträge. 2. Der Beitragssatz wird auf einer Hauptversammlung von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit beschlossen und ist für ein Jahr bindend.
§ 7 Organe des Vereines sind:
a) die Mitgliederversammlung b) die Vorstandschaft
|
 |