§ 1 Name, Sitz und Farben

a) Der Verein trägt den Namen „Glonntal-Löwen“ und ist Mitglied der
ARGE aller Fanclubs des TSV MÜNCHEN von 1860 e.V.
b) Der Sitz des Vereines ist Petershausen.
c) Vereinslokal ist der Landgasthof „SCHMIEDWIRT“ in Petershausen
INDERSDORFER Str. 1
d) Die Farben des Vereins sind Weiß-Blau.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.



§ 2 Zweck, Ziel und Aufgaben

a) Zweck des Vereines ist es, alle Anhänger des TSV 1860 München im
Raum
Petershausen und Umgebung in einer Gemeinschaft zusammenzuschließen.
b) Ziel des Vereines ist es, die sportlichen und freizeitbezogenen Interessen
der angeschlossenen Mitglieder
durch entsprechend Angebote zu fördern und zu lenken.
Dazu veranstaltet der Verein Veranstaltungen auf kultureller und
freizeitbezogener Basis.
c) Der Verein stellt sich insbesondere die folgenden Aufgaben:
--1. Betreuung und Beratung der ihm angeschlossenen Mitglieder.
--2. Mitwirkung zur Bekämpfung des Rowdytums innerhalb und
außerhalb der Sportstätte.


§ 3 Geschäftsregelung

a) Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
b) Alle Mittel des Vereines, auch etwaige Gewinne, sind an seine
satzungsmäßige Zwecke und Ziele gebunden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereines. Sie erhalten weder bei einem Ausscheiden,
noch bei Auflösung, Aneile am Vereinsvermögen.



§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereines können werden:

a) Fußball – Fans des TSV 1860 MÜNCHEN, die sich als solche zu erkennen
geben und den TSV 1860 MÜNCHEN in idealer und/ oder finanzieller Weise
unterstützen.

2. Über die Aufnahme vorgenannter Fußball – Fans entscheidet die
Vorstandschaft mit 2/3 Mehrheit.

3. Die Aufnahme in den Verein ist auf dem dafür vorgesehenen
Aufnahmeformular zu beantragen und schriftlich beim Vorstand
des Vereines einzureichen.

4. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt,
b) durch Ausschluss,
c) durch Löschung,
durch Auflösung des Vereines.

5. Vorstandsmitglieder sind Einzelmitglieder und dementsprechend
stimmberechtigt.

6. Jedes Mitglied hat das aktive Wahlrecht, wenn dem nicht ein Vorstands,-
oder Mitgliedversammlungsbeschluss entgegensteht.

7. Mitgliedspersonen die sich besonders um den Verein oder um den TSV
MÜNCHEN von 1860 e.V. verdient gemacht haben, können von der
Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, auch wenn diese
Personen zum Zeitpunkt der Ernennung nicht ordentliche Mitglieder des
Vereines sind. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht sowie kein passives
oder aktives Wahlrecht.


§ 5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli eines Jahres und endet am
30. Juni eines jeden Jahres.



§ 6 Mitgliedsbeiträge

1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern jährlich Beiträge.
2. Der Beitragssatz wird auf einer Hauptversammlung von den Mitgliedern
mit einfacher Mehrheit beschlossen und ist für ein Jahr bindend.



§ 7 Organe des Vereines sind:

a) die Mitgliederversammlung
b) die Vorstandschaft




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